Viele Krankenkassen plustern sich beim Thema Naturmedizin auf. Dabei sind die gesetzlichen Grenzen hier sehr eng. Die „Angeberei“ bei Naturmedizin ist ein Effekt, der durch oberflächliche Kassen-Umfragen erzeugt wird und Regelungen des Sozialrechts bewusst oder unbewusst ausblendet. Dies geht aus einer Untersuchung von „ÖKO-TEST“ hervor. Danach liefern sich die Kassen bei den tatsächlichen Naturleistungen eher ein Kopf- an-Kopf-Rennen auf niedrigerem Niveau. „Leistet Ihre Kasse bei Osteopathie?“ ist eine typische Frage, die die Leistungsstärke von Krankenkassen im Naturheilbereich ergründen soll. Die Ergebnisse, die auf solchen einfachen Fragen beruhen, sind dann fabelhaft. So zahlten einige Kassen für 21 der 24 abgefragten Verfahren „uneingeschränkt“, andere Großkassen kamen immerhin noch auf 18 Verfahren. Das vermittelt schnell den Eindruck, dass Deutschland ein Paradies für alle Kassenpatienten ist, die Krankheiten mit Naturheilverfahren kurieren wollen. Doch die Realität sieht anders aus. Zwar sind die versprochenen Leistungen tatsächlich erhältlich. Doch nicht in der normalen ambulanten Naturheilpraxis. Wer etwa seinen verspannten Rücken auf Rezept von einem Osteopathen heilen lassen möchte, der muss in der Regel ins Krankenhaus oder eine spezielle Reha-Klinik. Das setzt eine schulmedizinische Diagnose, also eine schwere Erkrankung voraus. Grund: Die Bezahlung der meisten Naturheilverfahren im ambulanten Alltag dürfen Kassen nicht leisten, weil das oberste Kontrollgremium, der Gemeinsame Bundesausschuss, diese Behandlungsmethoden nicht empfohlen oder sogar verboten hat. Erlaubt sind nur wenige Heilmethoden, wie Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen. Schon wer chronische Kopfschmerzen behandeln lassen will, kann dies in aller Regel nicht auf Rezept abrechnen lassen. Fazit: Ist eine Leistung erlaubt, können dies alle Kassen bieten, ist sie ausdrücklich verboten, wird der Spielraum der Krankenkasse sehr eng. Solche Leistungen können in der ambulanten Praxis nur noch durch Verträge der integrierten Versorgung (IV) von Kassen bezahlt werden. Aber: Die Verträge sind rar gesät und meist regional sehr begrenzt verbreitet. …
Auszug aus: Kurs vom 02.07.2010
Um einen möglichst breiten Überblick über die Publikationen zum Thema Osteopathie zu vermitteln, stellt der VOD u. a. Auszüge aus Zeitungsberichten und anderen Medien vor. Dies geschieht unzensiert.