Osteopathie heißt wörtlich übersetzt das Leiden von den Knochen, dies hat aber nichts mit Osteoporose zu tun. Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Medizin, die der Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen dient Der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still stellte 1874 offiziell die Osteopathie vor, aber erst seit ca. 1980 werden in Deutschland Osteopathen ausgebildet. Die Osteopathie arbeitet nach bestimmten Prinzipien. Der menschliche Körper funktioniert ähnlich einem Uhrwerk. Wenn ein Teil nicht optimal funktioniert, kann das in allen anderen Bereichen des Körpers Auswirkungen haben. Der Osteopath versucht, diese Störun- gen zu finden und durch seine Behandlung die Selbstregulierungskräfte des Patienten zu aktivieren.
Das Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen findet in allen Bereichen des menschlichen Körpers statt, im Bewegungsapparat, im Organsystem und im sogenannten Craniosakralen System (Schädel-Kreuzbein-System). Der wichtigste Leitsatz in der Osteopathie ist "Leben ist Bewegen". Die Funktion einer Struktur / eines Organs zeigt sich als Bewegung. Der Osteopath kann mit seinen Händen unterschiedlichste Formern der Bewegung ertasten. Dabei erkennt er Funktionsstörungen anhand von Bewegungseinschränkungen. Er behandelt, indem er mit seinen manuellen Techniken die Bewegung wieder herstellt. Kann sich die Struktur wieder frei bewegen, so kann sie auch wieder einwandfrei funktionieren. Die wissenschaftlichen Grundlagen der Osteopathie bilden die Anatomie und Physiologie. Die Osteopathie nimmt den Patienten als ganzes Individuum wahr. Ihr ganzheitlicher Ansatz erlaubt es, bei Beschwerden nach Ursachen zu suchen und diese zu behandeln. Nach einer ausführlichen Anamnese (Befragung) erfolgen Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen. Die Osteepathie ist eine vorwiegend sanfte Medizin. Sie verzichtet auf Instrumente und Medikamente. Häufige Einsatzbereiche sind u.a. Rückenschmerzen, Beschwerden im Bewegungsapparat, Kopf schmerzen, Schwindel, aber auch Verdauungsprobleme. Ein weiterer großer Bereich ist die Behandlung von Kindern und Säuglingen, hier ist von Dreimonatskoliken über Konzentrationsstörungen, motorische Entwicklungsrückstände und Zahnfehlstellungen vieles günstig beeinflussbar.
Die Grenzen der Osteopathie liegen dort, wo Beschwerden nicht funktionell bedingt sind und wo die Selbstregulierungskräfte nicht ausreichen, den Organismus wieder gesunden zu lassen. Erstmalig erstatten gesetzliche Krankenkassen die Anwendung von Osteopathie. Bedingt durch das Modellvorhaben der BKK der Thüringer Energieversorgung in, Zusammenarbeit mit dem VOD (Verband der Osteopathen Deutschland) und dem Institut für Prävention und Gesundheitsförderung an der Universität Duisburg-Essen ist es möglich, als Versicherter dieser Krankenkasse bis zu 5 Sitzungen a´ 60 Minuten in Anspruch zu nehmen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Osteopath auf der Therapeutenliste des VOD steht, was einer Qualitätssicherung dient. Osteopathen, die auf dieser Liste stehen, können eine mindestens 4-jährige Ausbildung mit 1350 Unterrichtsstunden und eine regelmäßige Fortbildungstätigkeit nachweisen. Seit Anfang 2012 erstattet auch die Technikerkrankenkasse 80% der Kosten für Osteopathie, begrenzt auf 6 Sitzungen pro Jahr. Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie oben beschrieben, der Therapeut muss auf einer Therapeutenliste der vier großen osteopathischen Berufsverbände stehen. Ansonsten ist Osteopathie. eine Privatleistung und wird bisher noch nicht von anderen gesetzlichen Krankenkassen erstattet und kann auch nicht auf ein Rezept für z.B. Krankengymnastik abgerechnet werden. Dass dies unangenehme Folgen haben kann, zeigt ein Anfang letzten Jahres aufgedeckter Fall in Bremen, wo eine Physiotherapeutin dieses gemacht hat. Die Prüfstelle der Krankenkassen hat dabei einen Schaden von ca. 190.000 Euro ausgemacht. Neben der Tatsache, dass die Physiotherapeutin diesen Betrag zurückerstatten muss, ist sie wegen Betrug angezeigt worden. Außerdem ist zu Erwarten, das sie ihre Zulassung verliert. Erwähnenswert ist auch, dass 650 Patienten wegen Beihilfe zum Betrug ebenfalls angezeigt wurden. Zu Hoffen bleibt aber, das es einen Sogeffekt gibt und andere Kassen Osteopathie erstatten werden. …
Auszug aus: Fehmarnsches Tageblatt vom 13.01.2012
Um einen möglichst breiten Überblick über die Publikationen zum Thema Osteopathie zu vermitteln, stellt der VOD u. a. Auszüge aus Zeitungsberichten und anderen Medien vor. Dies geschieht unzensiert.