Die WPO-Osteo (Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie) regelt in Hessen seit dem 4. November 2008 die Weiterbildung zum Osteopathen.
Bereits im Jahre 2004 wurde den Anstrengungen, eine gesetzliche Regelung für einen eigenständigen Berufsstand des Osteopathen zu etablieren, auf Bundesebene eine Absage erteilt. Die meisten Bundesländer sahen für die Osteopathie keinen eigenen Regelungsbedarf und verwiesen auf das Heilpraktikergesetz. Nur wenige Bundesländer waren dem Ansinnen der Osteopathen gegenüber aufgeschlossen. Eines dieser Bundesländer war Hessen. Das hessische Sozialministerium sah im Bereich der Osteopathie Handlungsbedarf und verabschiedete die WPO-Osteo (Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie). Die WPO-Osteo regelt in Hessen die Weiterbildung aller in der WPO genannten Berufsgruppen auf der Qualitätsebene, die auch in etwa dem Unterricht der Osteopathieschulen entspricht, die der VOD anerkennt. Die Bezeichnung „staatlich anerkannte/er Osteopath/in“ bleibt also den Kollegen vorbehalten, die eine relativ umfangreiche Ausbildung absolviert haben. Dabei orientiert sich die WPO-Osteo an der Realität der Schulen in Deutschland. Die Weiterbildungsverordnung bildet die Situation in Deutschland ab, da die weitaus meisten Osteopathen eine Teilzeitausbildung, aufbauend auf einen Berufsstand Physiotherapeut, Masseur (mit Manueller Therapie) oder Heilpraktiker, absolviert haben.
Die staatliche Anerkennung setzt mindestens 1350 praktische und theoretische Unterrichtsstunden von je 45 Minuten voraus. Wer vor Inkrafttreten der WPO-Osteo die Weiterbildung zum Osteopathen begonnen, innerhalb von fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen und beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf staatliche Anerkennung gestellt hat, profitiert von der so genannten Übergangsregelung. In Hessen ansässige Osteopathie-Schulen, die den Standard der Verordnung erfüllen, können sich als Weiterbildungsstätten zertifizieren lassen und ihren Absolventen auf diesem Wege die staatliche Anerkennung und bei Vorliegen der Voraussetzungen den Zugang zu staatlichen Fördermitteln ermöglichen.
Der herausragende Vorteil der WPO liegt in der Abgrenzung zu Kurzzeitausbildungen, die vom guten Ruf der Osteopathen profitieren, ohne entsprechende Ausbildungen anzubieten. Wenn jemand sich nach zwei Wochenendkursen als Osteopath bezeichnet, so erlaubt die WPO nun höher qualifizierten Osteopathen sich von diesen für Patienten sichtbar zu unterscheiden. Es ist zum ersten Mal im Bereich der Heilpraktiker durch die WPO eine Qualitätsmarke eingeführt worden. Der VOD hält dies für einen wichtigen Erfolg, gerade wenn man sich dazu im Vergleich die Geschichte der Homöopathie oder Akupunktur (bzw. TCM) ansieht. Beides wird von Ärzten und Heilpraktikern angeboten, in den unterschiedlichsten Qualitäten. Deren Tätigkeitsfelder sind so zerfleddert, dass sie weit davon entfernt sind, als eine eigenständige Profession wahrgenommen zu werden. Und für die Patienten gibt es nur wenige Anhaltspunkte über die Qualität und Ausbildung der Akupunkteure (bzw. TCM) und Homöopathen.
Die Regelung zur Ausübung eines eigenen Berufsstandes ist einem Bundesland wie Hessen nicht gestattet und war auch nicht die Absicht der WPO-Osteo. Die WPO ist eine erste, wichtige Errungenschaft auf dem Weg hin zu einem eigenen Berufsbild und sichert den Weiterbildungssektor durch ein Qualitätssiegel. Der VOD bemüht sich, die WPO-Osteo in andere Bundesländer zu übertragen.