Melden Sie sich
hier an um Themen zu erstellen und Beiträge zu schreiben
Öffentliches Forum
Physiotherapie und Osteopathie gleichzeitig?
am
29.08.08 15:51
Moin,
ich möchte nächstes Jahr die Ausbildung beginnen (bin momentan Physio) und mich danach Selbstständig machen (Als Heilpraktiker, Osteopath und Physio).
Mein momentaner Chef ist ebenfalls in der Ausbildung. Ihm wurde gesagt, er dürfte nach dem 3. Semester bereits osteopathie Behandlungstechniken anbieten und im Deligationsverfahren dann arbeiten. Jedoch wurde er angezeigt weil er angeblich nicht gleichzeitig Physiotherapeutisch und Osteopathisch in einer Praxis arbeiten dürfe. Entweder oder und daher musste er 3000 Euro Strafe zahlen!
Ist das alles richtig? Darf ich nach meiner Ausbildung zum Osteopathen (und Heilpraktiker) wirklich nicht mehr als Physio arbeiten in ein und der selben Praxis? Brauche ich zwei getrennte Praxen?
Ich danke euch jetzt schon für eure Mühen,
Gruß, Max
Beiträge
Physiotherapie und Osteopathie gleichzeitig
geschrieben von Andreas.Behrens am 30.08.08 17:10
Hallo Max,
eine Frage vorab. Warum machst Du 5 Jahre Ausbildung in Osteopathie + Hp-Prüfung,
um dann noch als Physiotherapeut zu arbeiten?
Physiotherapie und osteopathische Medizin sind zwei unterschiedliche Schuhe.
Wenn Du trotzdem beides machen möchtest, musst Du die Anforderungen der Krankenkassen beachten. Die können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Generell kann man KEINE Osteopathie über ein KASSENREZEPT abrechnen. Osteopath und gleichzeitig Physiotherapeut sein, wird zu einigen Problemen führen, dass wirst Du noch erleben.
Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Ausbildung und hoffe sehr, dass Du ein OSTEOPATH wirst.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Behrens M.Sc. D.O.
PT und Osteopath
geschrieben von Sonja.Gunkel am 01.09.08 18:13
Hallo Max,
die von dir geschilderte Situation ist ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetzt und wird auch von den Heilpraktikerverbänden abgemahnt. Diese Maßnahme ist rechtens, da die Osteopathie Heilkunde ist und im Erstkontakt nur von Ärzten und Heilpraktikern augeübt werden darf. Es gibt zwar das Delegationsverfahren was aber auch nur eine geduldete Regelung des Bundesgesundheitsminsteriums
ist. Darauf sollte man nicht unbedingt seine Existens aufbauen.
Wenn du eine PT Praxis und eine Osteopathie-Praxis mit HP betreiben willst ist Dein zuständiges Gesundheitsamt der Ansprechpartner. Es müßen die Räumlichkeiten klar getrennt sein. zwischen PT und HP/Osteopathie. Wende Dich an Dein Gesundheitsamt und da bekommst Du die korrekten Auskünfte.
Gruß Sonja Gunkel Hannover