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Therapeuten auf unserer Therapeutenliste sind im Grundberuf Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut und haben eine mindestens 5-jährige osteopathische Aus- oder Weiterbildung nach Kriterien unseres Berufsverbandes abgeschlossen. Therapeuten mit dem Zusatz D.O ® (eingetragene Marke des Verbandes) haben zusätzlich eine wissenschaftliche Thesenarbeit angefertigt. Therapeuten mit dem Zusatz M.R.O. ® sind Mitglied im Register der Osteopathen Deutschlands und arbeiten ausschließlich osteopathisch.
Legende:
Parkplatz an der Praxis
Praxis verfügt über einen behindertengerechten Zugang
Therapeuten haben sich nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Osteopathieausbildung entsprechend den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft „osteopathische Behandlung von Kindern“ weitergebildet und verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der Behandlung von Kindern.
Falls Sie Osteopathen im europäischen Ausland suchen, empfehlen wir Ihnen die Suchmaschine der Europäischen Föderation der Osteopathen (EFO). Hier finden Sie über 3.000 Adressen europaweit.
Bitte beachten Sie:
Nach derzeitiger Rechtslage gilt die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde. Heilkunde darf nach deutschem Recht nur ein Arzt oder ein Heilpraktiker ausüben. Physiotherapeuten dürfen nur im Verordnungs - bzw. Delegationsverfahren (auf Verordnung/Überweisung eines Arztes oder Heilpraktikers) und nur im Bereich des Tätigkeitsfeldes Physiotherapie osteopathisch arbeiten.
Die hier aufgelisteten Adress- und Kontaktdaten sind nur für private Informationszwecke und ausschließlich für Patienten und potentielle Patienten der osteopathischen Medizin zu verwenden. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz widerspricht der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. jeder kommerziellen und sonstigen Verwendung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Bitte beachten Sie:
Nach derzeitiger Rechtslage gilt die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde. Heilkunde darf nach deutschem Recht nur ein Arzt oder ein Heilpraktiker ausüben. Physiotherapeuten mit abgeschlossener osteopathischen Ausbildung müssen im Verordnungs - bzw. Delegationsverfahren (auf Verordnung/Delegation eines Arztes oder Heilpraktikers osteopathisch arbeiten).