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Öffentliches Forum
rechtsgrundlage osteopathie
geschrieben von
tante.tilly am
21.10.08 22:16
Hallo!
Ich habe auch eine Frage zur Osteopathie in der Selbstständigkeit. Grundsätzlich weiß ich daß man die HP-Ausbildung abgeschlossen haben muß, um darüber eigenständig osteopathisch arbeiten zu können. Was kann passieren, wenn man keine abgeschlossene HP-Prüfung vorweisen kann, aber trotzdem selbstständig als Osteopath arbeitet und mit den Patienten privat abrechnet (kein Rezept)? Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen? Danke und Gruß!
Beiträge
Antwort des VOD:
am 31.10.08 12:27
Eine Ausübung der Osteopathie als Heilkunde ohne Berechtigung kann als Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz geahndet werden. Nach § 5 Heilpraktikergesetz wird derjenige, der ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz zu besitzen, die Heilkunde ausübt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Meinungsfreiheit
geschrieben von e.s. am 16.09.09 17:36
Wieso wird dieser Thread geschlossen?
Ein solch interessanter Aspekt der Osteopathie wie die rechtliche Grundlage
der Ausübung verdient mehr Öffentlichkeit!