Unstimmigkeiten in der Kartendarstellung können Sie an edv@osteopathie.de melden.
Die Schülerliste enthält ausschließlich VOD-Mitglieder, die über eine abgeschlossene medizinische Berufsausbildung als Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker verfügen und sich gegenwärtig im vierten von fünf Ausbildungsjahren befinden. Sie haben damit mindestens 1.000 von ca. 1.300 Unterrichtsstunden in osteopathischer Ausbildung absolviert.
Bitte beachten Sie:
Nach derzeitiger Rechtslage gilt die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde. Heilkunde darf nach deutschem Recht nur ein Arzt oder ein Heilpraktiker ausüben. Physiotherapeuten mit abgeschlossener osteopathischen Ausbildung müssen im Verordnungs - bzw. Delegationsverfahren (auf Verordnung/Delegation eines Arztes oder Heilpraktikers) osteopathisch arbeiten.
Die hier aufgelisteten Adress- und Kontaktdaten sind nur für private Informationszwecke und ausschließlich für Patienten und potentielle Patienten der osteopathischen Medizin zu verwenden. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz widerspricht der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. jeder kommerziellen und sonstigen Verwendung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Bitte beachten Sie:
Nach derzeitiger Rechtslage gilt die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde. Heilkunde darf nach deutschem Recht nur ein Arzt oder ein Heilpraktiker ausüben. Physiotherapeuten mit abgeschlossener osteopathischen Ausbildung müssen im Verordnungs - bzw. Delegationsverfahren (auf Verordnung/Delegation eines Arztes oder Heilpraktikers osteopathisch arbeiten).
kurzURL:www.vodev.de/s2260 | ||||