Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



BKK VDN



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Mindestens einmal im Jahr ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorzulegen. (...) Die Qualitätskriterien können auch Therapeuten nachweisen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, aber eine osteopathische Ausbildung mit einem Ausbildungsumfang von mindestens 1.350 Stunden absolviert haben.

Leistungsumfang:
Die BKK VDN übernimmt die Kosten für 6 Sitzungen pro Jahr à 60 Euro.

Abrechnung:
keine Angaben

Leistungserbringer:
VOD, DGOM, DGCO, DÄGO, BVO, DAOM, hpO, ROD, OSD, VFO, BAO, VOSD, ROD, DGCO

Internet: www.bkk-vdn.de/leistungen-services/detailansi...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 12:58:18