Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



BKK TECHNOFORM



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Es liegt eine ärztliche Bescheinigung über die Empfehlung einer osteopathische Behandlung vor
Der Osteopath muss
- Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder
- eine Ausbildung absolviert haben, die es erlaubt, einem solchen Verein beizutreten.




Leistungsumfang:
maximal 40 Euro je Sitzung
- bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr


Abrechnung:
Reichen Sie uns für die Erstattung eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung und die Rechnung des Osteopathen im Original ein.

Leistungserbringer:
Damit wir Ihre Behandlung bezuschussen können: Reichen Sie uns für die Erstattung eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung und die Rechnung des Osteopathen im Original ein.

Internet: www.bkk-technoform.de/?p=page&ID=50

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 12:53:19