Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



mhplus Krankenkasse



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Wichtig ist dafür nur, dass
die Behandlung medizinisch notwendig ist und
ein ausgebildeter und anerkannter Osteopathen diese durchführt.

Leistungsumfang:
Sie bekommen von Ihrer mhplus einen Zuschuss für 2 Sitzungen im Jahr. Wir erstatten Ihnen 80 % des Betrages maximal 60,00 Euro pro Sitzung. So können Sie einen Zuschuss von bis zu 120,00 Euro jährlich bekommen.

Abrechnung:
Schicken Sie nur bis zum 31. März des folgenden Jahres
ein ärztliches Attest aus dem hervorgeht, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist,
Ihre Rechnungen und
Ihre Kontodaten.
Ihren Zuschuss bekommen Sie dann direkt auf Ihr Konto.

Leistungserbringer:
BVO, VOD

Internet: www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/unser...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 13:46:31