Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



AOK NordWest



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Die osteopathischen Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.

Wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, benötigen Sie für die Erstattung der Kosten eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zum Beispiel auf einem Privatrezept.

Leistungsumfang:
Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen 80 Prozent der jährlichen Kosten bis maximal 500 Euro.

Abrechnung:
Reichen Sie hierfür die Rechnung und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich in Ihrer AOK vor Ort ein.

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung.

Internet: nordwest.aok.de/inhalt/osteopathie/

Stand: 04.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 13:57:47