Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



AOK Nordost



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Die AOK Nordost beteiligt sich mit Verordnung eines Vertragsarztes und der Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen an den Kosten.

Leistungsumfang:
Die AOK Nordost erstattet bis zu 180 Euro pro Jahr innerhalb des Gesundheitskontos

Abrechnung:
Erforderliche Unterlagen: personifizierte Rechnung und ärztliche Verordnung (...)
Sie können die Unterlagen jederzeit ganz bequem und papierlos in der Onlinefiliale Meine AOK unter Leistungen - Anträge und Bescheinigungen einreichen.

Leistungserbringer:
BVO, BvFO, hpO, ROD, DGOM, VOD, DÄGO, ÄMM, DAOM, VWOD, BAO, DAAO, DGKO, ÄMM, DVOM, MTVO, OiHH, OFH, VOSD, VFO

Internet: www.aok.de/pk/leistungen/alternative-heilmeth...

Stand: 04.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 14:24:50