Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



BKK MTU



versichert deutschlandweit

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Bundesverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Leistungsumfang:
Wir bezuschussen osteopathische Behandlungen durch einen Arzt oder Physiotherapeuten nach ärztlicher Verordnung bis zu 8 Sitzungen à 30 € pro Jahr. Zusätzlich können Sie hierfür das Guthaben auf Ihrem persönlichen Gesundheitskonto bei der BKK MTU nutzen, somit können Sie osteopathische Leistungen im Wert von bis zu 320€ pro Jahr beanspruchen.


Leistungserbringer:
BVO

Internet: www.bkk-mtu.de/unsere-leistungen/leistungen-a...

Stand: 04.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 12:37:14