SBK
versichert deutschlandweitjeder kann sich versichern lassen Voraussetzung:Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei Ihrem Osteopathen. Fragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung nach, ob Ihr osteopathischer Therapeut ein ausgebildeter Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut ist. Falls Ihr Osteopath Arzt oder Heilpraktiker ist, benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung und Sie können direkt Ihren osteopathischen Behandlungstermin in Anspruch nehmen. Sollte Ihr osteopathischer Therapeut kein Arzt oder Heilpraktiker sein, benötigen wir von Ihnen zur Erstattung eine formlose ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept, dass eine osteopathische Behandlung notwendig ist. Vereinbaren Sie in diesem Fall im Vorfeld der Behandlung noch einen Termin bei Ihrem Arzt. Manche Ärzte verlangen für die Ausstellung eines Privatrezepts eine Gebühr. Diese können wir Ihnen leider nicht erstatten.
Leistungsumfang:Bei anerkannten Osteopathen erstatten wir Ihnen bis zu sechs Behandlungen im Jahr - 30 € pro Behandlung.
Abrechnung:Nach der osteopathischen Behandlung erhalten Sie von Ihrem Osteopathen eine Privatrechnung. Diese bezahlen Sie zunächst selbst.
Die Rechnung und – falls vorhanden – die ärztliche Bescheinigung laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App oder in der Webversion unter meine.sbk.org hoch.
Leistungserbringer:Eigenes Osteopathenverzeichnis mit Filterfunktion.
Internet: www.sbk.org/beratung/leistungen/alternative-m...Stand: 03.07.2023