BKK Rieker Ricosta Weisser
versichert nur in einzelnen Bundesländernnur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens Voraussetzung:- ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt).
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder Nachweis über osteopathische Ausbildung.
- Originalrechnung der Behandlung.
Leistungsumfang:80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung werden jedes Jahr erstattet (max. 300 Euro).
Leistungserbringer:Siehe Voraussetzung.
Internet: www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/lei...Stand: 03.07.2023