Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



Mobil Krankenkasse



versichert deutschlandweit

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
so einfach geht´s
- osteopathische Behandlung vom Arzt verordnet
- Behandlung von einem qualifizierten und zugelassen Leistungserbringer

Leistungsumfang:
- Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80%
- max. 3 Behandlung im Jahr à 40,00 Euro
- Ihr Budget: 120,00 Euro pro Jahr

Abrechnung:
Sie reichen uns die Rechnung inklusive der ärztlichen Bescheinigung zur Erstattung ein.

Leistungserbringer:
qualifizierte Osteopathen finden Sie auf den Seiten des Osteokompass

Internet: mobil-krankenkasse.de/vorteile/mein-extra-ges...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 13:14:44