Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



BKK Salzgitter



versichert deutschlandweit

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
- Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Leistungsumfang:
Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir Ihnen 85 % des erstattungsfähigen Höchstbetrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr.

Abrechnung:
Zur Erstattung ist neben Originalrechnungen die ärztliche Verordnung vorzulegen.

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung.

Internet: www.bkk-salzgitter.de/leistungsvorteile/bkk-g...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 13:43:48