Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



Südzucker BKK



versichert deutschlandweit

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
Eine Kostenbeteiligung der BKK setzt voraus, dass die Behandlung durch einen Arzt verordnet und von einem Leistungserbringer durchgeführt wird der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Leistungsumfang:
- Erstattet werden bis zu vier Behandlungen jährlich.
- Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf maximal 50,00 Euro pro Sitzung.

Abrechnung:
Keine Angaben.

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzungen.

Internet: www.xn--sdzucker-bkk-dlb.de/leistungen/behand...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 13:42:06