Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



IKK BB



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Damit Rechnungen von Therapeuten der Osteopathie mit der Krankenkasse verrechnet werden können, muss die Therapie von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dazu zählen Osteopathen und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzausbildung.
Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung dürfen eine osteopathische Behandlung nur auf ärztliche Anweisung ausführen.

Leistungsumfang:
Die IKK BB bezuschusst Ihre Behandlung mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der maximale Zuschuss der IKK beträgt 200 Euro pro Jahr.

Abrechnung:
Siehe Voraussetzung.


Leistungserbringer:
DÄGO, VOD, BVO

Internet: www.ikkbb.de/leistungen/alternative-heilmetho...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
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Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 13:39:05