Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



BKK Miele



versichert deutschlandweit

nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens  

Voraussetzung:
- ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 6 Monate.)
- die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen.


Leistungsumfang:
Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, erstatten wir kalenderjährlich bis zu 6 osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung übernehmen wir 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 70,00 €.


Abrechnung:
Bitte reichen Sie uns zur Erstattung die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein.

Leistungserbringer:
Siehe Voraussetzung

Internet: www.miele-bkk.de/leistungen/leistungen-im-kra...

Stand: 04.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 14:17:02