DAK-Gesundheit
versichert deutschlandweitjeder kann sich versichern lassen Voraussetzung:Die Behandlung führt eine Ärztin oder ein Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung oder eine entsprechend ausgebildete Osteopathin oder ein Osteopath durch. Letztere müssen in einem Berufsverband organisiert sein oder diesem aufgrund der Ausbildung beitreten können.
Erfolgt die Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für die Behandlung. Eine Ärztin oder ein Arzt muss die Behandlung für Sie empfehlen.
Das jährliche Budget von 180 Euro auf Ihrem Extra-Konto für besondere Leistungen, wie professionelle Zahnreinigung, homöopathische Arzneimittel, Kinesio-Taping oder Osteopathie, ist noch nicht aufgebraucht.
Leistungsumfang:Wir beteiligen uns an osteopathischen Behandlungen mit maximal 40 Euro. Wir bezuschussen bis zu drei Behandlungen in einem Kalenderjahr. Sie können so einen maximalen Zuschuss von bis zu 120 Euro jährlich erhalten.
Abrechnung:Das benötigen Sie für Ihre Kostenerstattung
- Rechnung
- ggf. eine ärztliche Bescheinigung für die osteopathische Behandlung
- Bankverbindung
- Versicherungsnummer
Leistungserbringer:BVO, BvfO, hpO, DGOM, BAO, DÄGO, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DAOM, OiHH, OFH, ROD, VOD, VOSD, VFO, VWOD
Internet: www.dak.de/dak/ihr-anliegen/osteopathie/wievi...Stand: 03.07.2023