Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



AOK Baden-Württemberg



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. (...)
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort.

Anmerk. Red.: Heilpraktiker sind keine zugelassenen Heilmittelerbringer.

Leistungsumfang:
Gesundheitskonto „Allgemein“
Osteopathie: vier Sitzungen à 50 Euro

Abrechnung:
Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“.

Internet: www.aok.de/pk/bonus-praemienprogramme/gesundh...

Stand: 04.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 14:14:24