Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



Bosch BKK



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst wurde und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde.
Zudem muss die Behandlung von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied des Berufsverbandes der Osteopathen ist. Ist der Osteopath kein Mitglied des Berufsverbandes, so muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Leistungsumfang:
Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen pro Jahr. Pro Sitzung erhältst Du 50 Euro, aber nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Abrechnung:
Deine Original-Rechnung und die ärztliche Empfehlung kannst Du ganz einfach über unser Kundenportal einreichen.

Leistungserbringer:
VOD, BVO, bvFO, OiHH, BAO, ROD, DGOM, DÄGO, DGKO, OFH, DAOM, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, hpO, DAAO, DVOM, MTVO, VOSD, VFO, VOGT, VWOD

Internet: www.bosch-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 14:12:25