Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



energie-BKK



versichert deutschlandweit

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch einen Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist.

Leistungsumfang:
Als Zusatzleistung erhalten unsere Versicherten unabhängig vom Alter von uns, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Wir beteiligen uns an den Kosten mit 80 Prozent, maximal 30 Euro pro Behandlung.

Leistungserbringer:
VOD, BVO

Internet: www.energie-bkk.de/Service/Osteopathie-8223_5...

Stand: 03.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 14:11:03