Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Kostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen von VOD-Mitgliedern. Sie als Versicherter können sich in dieser Liste über die jeweiligen Bedingungen, die Leistung und die Abrechnungsart informieren. Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die nachfolgende Liste  lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.



AOK Rheinland/Hamburg



versichert nur in einzelnen Bundesländern

jeder kann sich versichern lassen  

Voraussetzung:
Osteopathie die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, die eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Osteopathenverband (z. B. Verband der Osteopathen Deutschland e. V.) oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können (max. 60 EUR für je drei Behandlungen pro Kalenderjahr). Ferner ist Voraussetzung, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung nach einer anderen Satzungsvorschrift besteht.

Leistungsumfang:
Im Rahmen des Bonusprogramms AOK Vital+ der AOK Rheinland/Hamburg können Sie einen Zuschuss zu verschiedenen alternativen Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie erhalten.

Leistungserbringer:
BVO, BfVO, hpO, ROD, DGOM, VOD, DÄGO, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, DAOM, VWOD, BAO, DAAO, DGKO, DVOM, MTVO, OiHH, OFH, VOSD, VFO

Internet: www.aok.de/pk/leistungen/alternative-heilmeth...

Stand: 04.07.2023





Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: osteokompass.de - Stand: 02.10.2023


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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
02.10.2023 12:22:03