VOD-Nachrichten


31.12.2008

„Ein historischer Moment für die Osteopathie in Deutschland“


Interview mit Marina Fuhrmann, 1. Vorsitzender des Verbandes der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD), zur neuen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie in Hessen

Frage: Frau Fuhrmann, Hessen ist das erste Bundesland, das Osteopathen staatlich anerkennt. Warum Hessen? Stellen andere Bundesländer ähnliche Überlegungen an?

Fuhrmann: Der VOD stammt – ebenso wie ich als 1. Vorsitzende - aus Hessen, die Bundesgeschäftsstelle ist in Wiesbaden angesiedelt. Durch diese zunächst nur örtliche Nähe konnten wir in kleinschrittiger Öffentlichkeitsarbeit und durch kontinuierliche Information über die Osteopathie auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Osteopathie hinweisen und den Bedarf einer landesrechtlichen Regelung deutlich machen.

Wir hatten bereits Vorstöße in anderen Bundesländern unternommen. Nun freuen wir uns darauf, mit diesem Ergebnis aus Hessen die Gespräche wieder aufzunehmen und hoffentlich den  Regelungsbedarf auch in den übrigen Ländern erfolgreich darstellen zu können.

Frage: Hat die Anerkennung Vorteile für die Patienten? 

Fuhrmann: Die Hauptmotivation für den Verband und für die hessische Landesregierung war es, eine Patientensicherheit zu schaffen. Die Patienten sollen wissen, dass der Begriff „Osteopath“ ab sofort in Hessen an geregelte Qualitätsanforderungen gebunden ist, welche klar definierte Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beinhalten.

Frage: Steht der Begriff „Osteopath“ nicht generell schon für eine qualitativ hochwertige Ausbildung?

Fuhrmann: Der Begriff „Osteopath“ ist bislang in der Bundesrepublik nicht geschützt gewesen. Daher haben sich auch Therapeuten mit wenigen Wochenendkursen in der Osteopathie dieser Bezeichnung bedient und hierdurch nicht unwesentlich zu einer Patientenverunsicherung beigetragen. Durch die staatliche Regelung ist nun erstmalig der durch den VOD gewährleistete Mindestausbildungsinhalt und -umfang an die Bezeichnung gekoppelt worden.

Frage: Was bedeutet die staatliche Anerkennung für die in Hessen tätigen Osteopathen? 

Fuhrmann: Es gibt eine Übergangsregelung für in Hessen wohnhafte oder tätige Osteopathen, die vor Inkrafttreten der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung die Ausbildung begonnen, innerhalb von 5 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und den Antrag auf die „staatliche Anerkennung“ stellen. Die Bezeichnung veranschaulicht dem Patienten, dass sie über eine hohe qualifizierte Ausbildung verfügen und sich somit von anderen Therapeuten unterscheiden.

Frage: Der VOD setzt sich seit seiner Gründung 1994 für die Aufklärung über Osteopathie, für die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und die Etablierung der Osteopathie als eigenständigen Beruf ein. Wie beurteilen Sie die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in Hessen vor diesem Hintergrund?

Fuhrmann: Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich Osteopathie bedeutet für uns einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist hierbei, dass die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung durch die Bezeichnung „Osteopath“ dokumentiert wird.  

Frage: Was bedeutet die Weiterbildungsordnung für Sie persönlich als Initiatorin des Verbandes der Osteopathen Deutschland e.V.?

Fuhrmann: Für mich persönlich ist dies ein historischer Moment für die Osteopathie in Deutschland, offiziell benannt und staatlich anerkannt zu werden. Wenn man fast 15 Jahre einen Traum und eine Vision verfolgt und ein Teil des Traumes wird nun Realität, dann sind das diese besonderen Momente im Leben, an denen man spürt, dass der ganze Einsatz und die Arbeit sich gelohnt haben. 







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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
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Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
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