Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat angekündigt, sich künftig an den Kosten für Osteopathie-Behandlungen bei Säuglingen zu beteiligen. Dazu erstattet die Kasse die Kosten für die osteopathische Erstuntersuchung für Säuglinge im ersten Lebensjahr und gewährt auf weitere Behandlungen einen 15-prozentigen Rabatt, der direkt mit dem Osteopathen verrechnet wird. Bedingung: Der Osteopath muss Arzt im Grundberuf und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) sein.