Da weder Ausbildung noch Ausübung in Deutschland bislang gesetzlich geregelt sind, darf jeder Arzt und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen anbieten, unabhängig von seiner diesbezüglichen Qualifikation.
„Ein aus Sicht der Patientensicherheit und des Verbraucherschutzes unhaltbarer Zustand. Wir fordern deshalb eine berufsgesetzlich geregelte Ausbildung und Ausübung“, teilt die Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland, Prof. Marina Fuhrmann, anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mit.
Fast 15 Millionen Bundesbürger waren laut einer Forsa-Umfrage bereits beim Osteopathen, Tendenz steigend. Osteopathie hat sich längst als fester Bestandteil der Patientenversorgung im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Das Durchschnittsalter der Patienten sank in den letzten drei Jahren, da Osteopathie besonders von Eltern mit Neugeborenen und Kleinkindern nachgefragt wird.