„Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.”



Koalitionsvertrag 2025

Ein kurzer Satz aus dem Koalitionsvertrag mit großer Wirkung. Wir sagen dazu ganz klar: Daumen hoch! Denn eine gesetzliche Regelung lohnt sich. Für Patientinnen und Patienten. Für die Gesellschaft. Für Krankenkassen. Und sie kostet keinen Euro zusätzlich.

Rund 19 Millionen Menschen in Deutschland zahlen bereits selbst für osteopathische Behandlungen – bisher ohne gesetzlich gesicherte Qualitätsstandards. Ein Berufsgesetz stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten qualifizierte Behandler finden und eine verantwortungsvolle Behandlung für ihr Geld erhalten. Das schafft endlich Sicherheit, Transparenz und Vertrauen.

Mit einer gesetzlichen Regelung wissen Krankenkassen genau, wen sie fördern – und wen eben nicht. Zuschüsse fließen nur noch an qualifizierte Fachkräfte mit verbindlichen Standards. Das schafft Rechtssicherheit, reduziert Prüfaufwand und verhindert Fehlfinanzierungen.
Osteopathisch ausgebildete Medizin-Profis übernehmen Verantwortung in der Versorgung – direkt vor Ort. Das schafft zusätzliche Behandlungsangebote, verkürzt Wege und Wartezeiten und entlastet Haus- und Facharztpraxen spürbar. So wird die medizinische Versorgung in der Fläche gestärkt.

Die gesetzliche Regelung stärkt die Versorgung, OHNE zusätzliche Kosten für das Sozialsystem zu verursachen. Osteopathie ist Teil eines eigenständigen Gesundheitsmarktes: Patientinnen und Patienten entscheiden und tragen die Kosten weitestgehend selbst – die Solidargemeinschaft wird dabei nicht belastet.

Transparenzerklärung







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