Die Vielfalt an unterschiedlichen Qualitätsmarken und Bezeichnungen im Bereich der Osteopathie ist verwirrend. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. hat mit der eingetragenen Marke D.O.® ein Qualitätsmerkmal geschaffen, das bestätigt, dass Osteopathen nach ihrer fünfjährigen Weiterbildung zum Osteopathen eine wissenschaftliche Thesenarbeit angefertigt und erfolgreich verteidigt haben. Die Vergabe dieser ältesten Markenbezeichnung Deutschlands wird durch einen Lizenzvertrag zwischen dem VOD und dem Osteopathen besiegelt. D.O.® gilt als höchstes Qualitätsmerkmal qualifiziert ausgebildeter Osteopathen hierzulande und steht für das gemeinsame Ziel: Die Etablierung der Osteopathie auf dem definierten hohen Niveau. Auch in anderen Ländern, wie beispielsweise in den Niederlanden, ist die DO-Marke geschützt, wodurch der niederländische Osteopathie-Verband auf gleiche Art und Weise wie der VOD Qualitätsschutz betreibt.
Wenn, wie kürzlich außerhalb unseres Verbandes beobachtet, Osteopathen die Marke D.O.® hinter ihrem Namen führen, ohne per Lizenzvertrag dazu berechtigt zu sein, muss das Konsequenzen nach sich ziehen – ansonsten käme es nicht nur zu rechtlichen, sondern insbesondere zu inhaltlichen, die Qualität der Osteopathie betreffenden Problemen durch die Verwässerung der geschützten Qualitätsmarke. Der VOD setzt sich vehement für einen Qualitätsschutz der Osteopathie ein und behält sich dazu notfalls auch rechtliche Schritte gegen eine unrechtmäßige Nutzung der Marke D.O.® vor.