VOD-Nachrichten


15.09.2023

17. September 2023: Welttag der Patientensicherheit / VOD: Berufsgesetz jetzt! Patientenschutz in der Osteopathie überfällig


„Der Schutz der Patientinnen und Patienten in Deutschland muss an erster Stelle stehen – auch für die Osteopathie. Ein Berufsgesetz, das die Qualifikation regelt, ist deshalb lange überfällig“, teilt Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. mit.
Anlässlich des „Welttages der Patientensicherheit“ am 17. September fordert der VOD einmal mehr klare gesetzliche Vorgaben, die Ausbildung, Qualifizierung und Ausübung der Osteopathie bundesweit einheitlich regeln.

Der Welttag der Patientensicherheit, den das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ vor vier Jahren ins Leben rief, ist Anlass, um auf die schon lange inakzeptable Situation hierzulande hinzuweisen: Fast 15 Millionen Bundesbürger waren inzwischen in osteopathischer Behandlung, Tendenz weiter steigend.

Mehr als 10.000 Osteopathinnen und Osteopathen sind aktiv und Osteopathie hat sich längst als fester Bestandteil in der Patientenversorgung im deutschen Gesundheitswesen etabliert. „Vor diesem Hintergrund ist niemandem zu erklären, dass sich Patienten und Krankenkassen immer noch auf freiwillige Verbandsmitgliedschaften und Therapeutenlisten mit teils erheblichen Qualitätsunterschieden und faktisch nicht kontrollierbaren Informationen verlassen müssen“, bemängelt Prof. Fuhrmann.
Das berge enorme Risiken beim Patienten- und Verbraucherschutz. Die Osteopathie ist eine eigenständige Medizinform, gilt jedoch in Deutschland nach wie vor als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. So kann jemand mit kurzer oder qualitativ schlechter Ausbildung praktizieren, sobald er die Heilpraktikerprüfung absolviert hat, da diese keine osteopathische Ausbildung voraussetzt. Langjährig ausgebildete Osteopathinnen und Osteopathen – auch solche mit Bachelor- und Masterabschluss in Osteopathie – sind ohne Heilpraktiker- oder Ärztetitel nicht befugt, osteopathisch tätig zu werden.

„Eine absurde Situation“, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann und führt aus: „Aus unserer Sicht ist eine einheitliche und umfassende Qualifikation unerlässlich, die nur über ein Berufsgesetz und staatliche Überprüfung gewährleistet wäre. 12 europäische Nachbarländer haben bereits Berufsgesetze für Osteopathie. Deutschland darf hier nicht zum Schlusslicht werden.“

International anerkannte und von der Weltgesundheitsorganisation WHO in Richtlinien festgehaltene Ausbildungsstandards haben in Deutschland bislang noch keine gesetzliche Gültigkeit. 2019 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer Defizite bei der Patientensicherheit in der Osteopathie diskutiert und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einstimmig aufgefordert, ein Berufsgesetz zu prüfen. „Wir hoffen sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium sich rasch dem Votum der Bundesländer anschließt und eine berufsgesetzliche Regelung und damit ein Mehr an Patientensicherheit und Verbraucherschutz auf den Weg bringt“, so der Appell von Prof. Marina Fuhrmann.






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