17.06.2016
Bayern spricht sich für Osteopathen-Berufsgesetz aus / Übergangslösung für Physiotherapeuten mit langjähriger Osteopathieausbildung
Die bayerische Landesregierung hält die Schaffung eines Berufsgesetzes für Osteopathen auf Bundesebene für unumgänglich, um Ausbildungsumfang und -inhalt zum Schutz der Patienten einheitlich zu regeln. Bis dahin sollten Physiotherapeuten, die osteopathisch arbeiten möchten, die Heilpraktikererlaubnis erwerben. Da dies wegen der großen Nachfrage bei den Gesundheitsämtern jedoch nicht immer kurzfristig möglich sei, werde als „Übergangslösung“ geduldet, dass Physiotherapeuten mit einer Osteopathieausbildung von mindestens 1350 Stunden auf ärztliche Anordnung Osteopathie ausüben dürfen, um „ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden“. ...weiterlesen