04.07.2012
Neue Umsatzsteuer-Regel: Osteopathie nur auf Rezept umsatzsteuerfrei
Rückwirkend zum 01. Januar 2012 sind Leistungen, die nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht werden, umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Heilpraktikern und Gesundheitsfachberufen an die obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt. ...weiterlesen