Vertreter der ärztlichen osteopathischen Verbände der Deutsch-Amerikanischen Akademie für Osteopathie (DAAO) e. V., der Deutschen Ärztegesellschaft für Osteopathie (DÄGO) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM), des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin (DVOM) und des EROP (Europäisches Register für Osteopathischer Ärzte) haben sich zur Weiterbildungs- und Prüfungsordnung (WPO-Osteo) in Hessen geäußert.
Sie sind der Meinung, die Ende vergangenen Jahres in Kraft getretene Verordnung bilde eine gute Grundlage, um bei der Akademisierung des Berufsbildes Osteopath voranzukommen, da sie Mindeststandards für alle Osteopathen formuliert. Die Ausbildung zum Masseur und medizinischern Bademeister sei jedoch nicht ausreichend, um darauf aufbauend eine osteopathische Tätigkeit auszuüben, kritisieren die ärztlichen Verbände in ihrer Stellungnahme (link). Aus ihrer Sicht ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten grundsätzlich geeignet. Allerdings muss für die medizinische Grundversorgung schon aus Aspekten der Sicherheit gewährleistet sein, dass bei medizinischer Notwendigkeit eine ärztliche Vorstellung erfolgt, heißt es. Die ärztlichen osteopathischen Verbände fordern eine Definition der noch erforderlichen Zusatzqualifikationen der osteopathischen Tätigkeit, wie sie beispielsweise in Entwurfspapieren der WHO zu finden sind.
Die Verbände begrüßen grundsätzlich die Etablierung eines eigenständigen Gesundheitsberufes Osteopath/Osteopathin auf akademischem Niveau in Anlehnung an die Bologna- Kriterien. Hierzu, meinen sie, sei die in der WPO-Osteo erkennbare Basisregelung durch eine höherwertigere Regelung zu ersetzen. Als Grundlage für einen national und international vergleichbaren Standard müssten die akademischen Eingangsvoraussetzungen definiert sein und die Ausbildung der nichtärztlichen Osteopathen nach den Bologna-Kriterien zwingend akademischen Standards genügen (Bachelor Degree). Und: Es müsse eindeutig geregelt sein, welche Behandlungen ein Osteopath durchführen kann und welche nicht. Unser Ziel ist die Zusammenarbeit ärztlicher und nichtärztlicher Osteopathen auf einem qualitativ hochwertigen standardisierten und überprüfbaren Ausbildungs-Niveau.
Der VOD sieht die WPO-Osteo ebenso wie die Ärztevertreter als gute Grundlage, die endlich Mindeststandards im Weiterbildungsbereich formuliert. Die Einschätzung der Ärztegesellschaften, dass die WPO-Osteo zur Etablierung eines Gesundheitsberufes Osteopath/Osteopathin nicht geeignet sei, teilt der VOD ohne Einschränkung. Die WPO-Osteo hat dieses Ziel auch nie verfolgt, sondern setzt Standards im Weiterbildungsbereich und sichert damit die Qualität in diesem besonders sensiblen Teil des Gesamtsystems. Für die Etablierung eines Berufsstandes sind jedoch weitere Schritte erforderlich, die über den Weiterbildungsbereich hinaus die übrigen Bestandteile der osteopathischen Ausbildung regeln und hierfür auch höhere Anforderungen setzen müssen. Der VOD sieht wie die Ärzteverbände die Notwendigkeit, die Osteopathie zu akademisieren und ist mit Hilfe der ausgewiesenen Experten Prof. Bernhard Meyer und Prof. Prof. Dr. Wolf-Eckart Failing auf einem Erfolg versprechenden Weg. Als Teil eines integralen Ausbildungs- und Studiensystems sollen jedoch auch Quereinstiegsmöglichkeiten von verschiedenen Bildungsleveln und den Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten und die Schulen mit einbezogen werden. Hierfür wird die WPO-Osteo eine hilfreiche Stütze sein.