In Bremen ist Strafanzeige gegen eine Physiotherapeutin, die anstelle von Physiotherapie osteopathische Leistungen durchführte, und ihre Patienten gestellt worden. Vergütet wurde mit einem vom Arzt ausgestellten Rezept für Krankengymnastik, das im Verhältnis 2:1 von krankengymnastischer in osteopathische Behandlung „umgerechnet“ wurde. Der Schaden beträgt rund 190 000 Euro. „An diesem Fall wird gut sichtbar, dass sich auch die Versicherten strafbar machen, wenn sie sich auf solch einen Handel einlassen. Strafanzeige wurde nicht nur gegen die Physiotherapeutin, sondern auch gegen die Patienten gestellt", berichtete Wilfried Mankus, Sprecher der Bremer Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation.
Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. setzt sich durch umfassende Aufklärung dafür ein, dass korrekt abrechnet wird und verurteilt falsche Abrechnungen nicht zuletzt deswegen, weil sie einer Anerkennung des Osteopathen als eigenständigem Beruf entgegenstehen.