Qualifizierte Osteopathen müssen ihren Beruf künftig eigenständig ausüben dürfen – auch ohne die Anweisung eines Arztes oder den Heilpraktikerstatus. Das fordert der VOD in einem Positionspapier zur Zukunft der Osteopathie in Deutschland. Ein Berufsgesetz und die Einrichtung einer Kammerorganisation für grundständig ausgebildete Osteopathen nach dem Vorbild anderer freier Berufe sind weitere mittel- bis langfristige Ziele des Verbandes. Diese Vorstellungen diskutierten VOD-Vorsitzende Marina Fuhrmann M.Sc. (USA) D.O. und Justitiarin Dr. Sylke Wagner kürzlich mit Regierungsvertretern der Bundespolitik in Berlin.
Die Anerkennung des Osteopathen als eigenständiger Beruf ist dabei Hauptziel des VOD – anders als es beispielsweise der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK fordert, der die Osteopathie stattdessen als Erweiterung des eigenen Tätigkeitsfeldes sieht und sich gegen einen eigenständigen Beruf des Osteopathen ausspricht. Bei einer Expertenrunde zum Thema „Osteopathie und Manuelle Medizin – zwei Seiten einer Medaille“ des IFK war kürzlich auch der Vorsitzende des Bundesverbandes Osteopathie (BVO) e.V., Dr. med. Bernhard Hartwig, geladen. Der zeigte sich zufrieden mit den Gesprächsergebnissen der Expertenrunde: „Ich freue mich, dass alle Beteiligten eine einheitliche Reglementierung der osteopathischen Ausbildung und beruflichen Ausübung als notwendig ansehen und wir künftige Schritte in Absprache oder gar gemeinsam gehen können“, heißt es auf der Internetseite des BVO. Für den VOD ist diese BVO-Position nicht nachvollziehbar, da eine Zusammenarbeit mit dem Physiotherapeutenverband IFK gleichzeitig eine Aufgabe des für Osteopathen elementaren Zieles eines eigenständigen Berufes nach sich ziehen würde.
In den „Benchmarks for Training in Osteopathy“ (Ausbildungsstandards für Osteopathen), die die Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization) Ende vergangenen Jahres formuliert hat, beschreibt die WHO den Osteopathen als einen eigenständigen Beruf, der mit Patienten im Primärkontakt arbeitet. Die WHO-Ausbildungsstandards sollen international gewährleisten, dass die osteopathische Aus-, Fort- oder Weiterbildung Mindestanforderungen erfüllt und die Absolventen in der Lage sind, mit den erworbenen Fähig- und Fertigkeiten sicher osteopathisch tätig zu werden. In Deutschland erfolgt die Ausbildung zum Osteopathen als Vollzeitausbildung, berufsbegleitend an privaten Osteopathieschulen und neuerdings auch an einer privaten Hochschule als grundständiger Bachelor-Studiengang. Inhalte und Ausbildungsdauer übertreffen die von der WHO geforderten Mindeststandards. Der VOD plädiert dafür, diese hohen Ausbildungsstandards in Deutschland zu erhalten und sie im neu zu schaffenden Beruf des Osteopathen festzuschreiben.