Einen Überblick zu den Kernelementen des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 gab Dr. Ulrich Orlowski vom Bundesgesundheitsministerium kürzlich bei der MedInform-Konferenz des Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed.) in Berlin. Dr. Andreas Meusch, Leiter der Landesvertretungen der Techniker Krankenkasse (TK), sieht den Gesundheitsmarkt "vor einem dynamischen Jahrzehnt des Wettbewerbs". Meusch begrüßte die erweiterten Satzungsleistungen für Krankenkassen, die im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen sind: Vorsorge und Rehabilitation, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder nicht zugelassene Leistungserbringer.
Osteopathie als Satzungsleistung des Versorgungsstrukturgesetzes wird bereits von der Techniker Krankenkasse und in Zukunft sicherlich von weiteren Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) sieht das Versorgungsstrukturgesetz als Chance, aber auch als Gefahr, dass Qualitätssicherung und Patientensicherheit ins Hintertreffen geraten. Der VOD warnt vor vorschnellen Angeboten. Wichtig ist nach seiner Ansicht bei jedem Vorhaben, dass eine qualifizierte Ausbildung des Therapeuten und durch eine weitergehende Fortbildung die Qualität gesichert und die Osteopathie in ihrer Gesamtheit im Sinne des Patienten abgebildet ist.