VOD-Nachrichten


08.04.2012

Urteil: GEMA-Gebühren für Praxismusik entfallen


Praxis-Musik künftig ohne GEMA-Gebühren: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Aktenzeichen C-135/10) ist das Wartezimmer kein öffentlicher Raum, darin abgespielte Musik dient keinem Erwerbszweck und wird nur von wenigen gehört. Das hat Auswirkungen auf bislang an die Verwertungsgesellschaft GEMA zu entrichtende Gebühren: Die Radio- und CD-Wiedergabe in Wartezimmern ist demnach auch für Osteopathen gebührenfrei. Dem Urteil liegt ein Streit zwischen einem Turiner Zahnarzt mit dem italienischen Urheberverband SCF zugrunde.












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