Praxis-Musik künftig ohne GEMA-Gebühren: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Aktenzeichen C-135/10) ist das Wartezimmer kein öffentlicher Raum, darin abgespielte Musik dient keinem Erwerbszweck und wird nur von wenigen gehört. Das hat Auswirkungen auf bislang an die Verwertungsgesellschaft GEMA zu entrichtende Gebühren: Die Radio- und CD-Wiedergabe in Wartezimmern ist demnach auch für Osteopathen gebührenfrei. Dem Urteil liegt ein Streit zwischen einem Turiner Zahnarzt mit dem italienischen Urheberverband SCF zugrunde.