Ursula von der Leyen hält an der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab Juli 2013 fest, zeigt aber Gesprächsbereitschaft im Hinblick auf eine mögliche einkommensabhängige Beitragsstaffelung für Geringverdiener. Darüber hinaus sei eine verpflichtende Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige vom Tisch. Das berichtet Tim Wessels, Initiator der von mehr als 80 000 Menschen gezeichneten Online-Petition gegen die vom Bundesarbeitsministerium geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in einer Presseerklärung. Auf Einladung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) trugen Tim Wessels und Gründungsexperte Andreas Lutz im Beisein des rentenpolitischen Sprechers der FDP, Heinrich Kolb, und dem FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel eine Liste von Bedenken gegen das Vorhaben vor. „Die Regelung würde in der bestehenden Form einen Großteil der geringverdienenden Selbstständigen in Hartz IV zwingen“, ist Tim Wessels überzeugt. „Selbstständige mit mittlerem oder hohem Einkommen, die in aller Regel gut fürs Alter vorgesorgt haben, müssten aufgrund der Einschränkungen in den Anlagemöglichkeiten deutliche Einbußen in der Qualität ihrer Altersvorsorge hinnehmen“, meint er. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. bemüht sich ebenfalls um Veränderungen bei der geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige, da aller Wahrscheinlichkeit nach auch als Heilpraktiker tätige Osteopathen davon betroffen wären.
Man denke nun offenbar über einkommensabhängige Beiträge (ausschließlich) für Geringverdiener nach, alle anderen würden den höheren, einkommensunabhängigen Beitrag zahlen, so Tim Wessels. Allerdings seien die Details noch völlig offen, etwa ob dann der normale Rentenversicherungsbeitrag von 19,6 Prozent greift und ob es hier ebenfalls einen Mindestbeitrag gibt. „Schon jetzt zahlen viele Selbstständige 30 Prozent ihres Einkommens für Kranken- und Pflegeversicherung und befinden sich damit am Rande ihrer Leistungsfähigkeit“, erklärt Andreas Lutz. Die Anerkennung von kapitalisierbarer Altersvorsorge (etwa Aktien, Fonds und Immobilen) werde nun geprüft. Wie sich der bürokratische Aufwand aller Nachweise und Prüfungen inklusive Ausnahmen und Sonderregelungen bewältigen lassen beziehungsweise wie diese organisieren werden sollen, scheine allerdings noch völlig unklar.