In einem Beitrag des ARD-Mittagsmagazins vom 04. Januar 2013 über Osteopathie verweist die Autorin darauf, dass der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) zur Qualitätssicherung für eine einheitliche gesetzliche Ausbildungsstruktur eintritt. Justitiarin Dr. Sylke Wagner macht auf die Therapeutenliste des VOD aufmerksam, auf der nur langjährig ausgebildete und sich ständig fortbildende Osteopathen verzeichnet sind. Im Gegensatz zu dem im Beitrag zu hörenden Vertreter der Techniker Krankenkasse ist der VOD jedoch der Auffassung, dass viele Gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Behandlungskosten für Osteopathie eben nicht nur für die Behandlung durch langjährig ausgebildete Osteopathen erstatten. Vielmehr werden auch kurze Ausbildungszeiten von Osteopathen zur Kostenerstattung anerkannt oder Therapeuten zur Behandlung zugelassen, die laut Gesetz nicht dazu berechtigt sind. Der Verband fordert eine umgehende staatliche Regelung, da die bisherigen Überprüfungen der Gesetzlichen Krankenkassen durch das Bundesversicherungsamt offenbar nur unzureichend erfolgen und die Vorschläge des VOD bislang nicht berücksichtigt worden sind.