VOD-Nachrichten


16.01.2013

Schutz der Berufsbezeichnung


In der Schweiz ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“/“Osteopathin“ seit Jahresbeginn 2013 geschützt. Nun dürfen sich nur jene als „Osteopath/in“ bezeichnen, die das so genannte interkantonale Diplom in Osteopathie erworben haben. „Die Osteopathie gehört zu den ersten Bereichen in der Zusatzmedizin, die von den Gesundheitsbehörden und Versicherungen
anerkannt und reglementiert wird“, freut sich Sebastian Byrde, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Osteopathen (FSO-SVO). „Nach England ist die Schweiz der erste Staat in Europa, der diesen Beruf reglementiert."

Die Reglementierung sei das Resultat langjähriger Arbeit, meint der Schweizer Berufsverband. Zu Beginn des Jahrtausends hätten 21 der 26 Kantone eine Vereinheitlichung der Bedingungen für die Bewilligungen zur Ausübung der Berufe in der Osteopathie
beschlossen, um die Entwicklung der Osteopathie in der Schweiz zu fördern und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Aus diesem Grund hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) die Erstellung einer interkantonalen Reglementierung eingeführt

Reglement_d__23_11_2006_akt22112012.pdf


mit dem Ziel, einen Rahmen für die Ausbildung und die Ausübungsbedingungen des Berufes zu schaffen, informiert der Schweizer Berufsverband. Die interkantonale Reglementierung für Osteopathen wurde durch die GDK im November 2006 einstimmig genehmigt und eine interkantonale Prüfung eingeführt, nach deren erfolgreichen Bestehen ein Diplom in Osteopathie der GDK ausgehändigt wird. Während der bis zum 31. Dezember 2012 dauernden Übergangszeit wurden die bisher schon praktizierenden Osteopathinnen und Osteopathen geprüft.


Seit dem 1. Januar 2013 müssen die Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung für das interkantonale Diplom nach einer fünfjährigen Vollzeit-Ausbildung sowie einer zweijährigen Assistenzzeit ablegen. Mittlerweile sind schon mehr als 800 Diplome vergeben worden, mehr
als die Hälfte davon im französischen Teil der Schweiz.

Der Schweizer FSO-SVO wurde 2005 gegründet. Mit seinen mehr als 700 Mitgliedern, „allesamt exklusive Osteopathen die den hohen Ausbildungskriterien entsprechen,

ist er der einzige Ansprechpartner für alle Behörden“, so der Präsident Sebastian Byrde.

Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. freut sich über diesen Erfolg im Nachbarland, gratuliert den Schweizern herzlich und setzt alles daran, auch in Deutschland ein Berufsgesetz zu etablieren, um die Berufsbezeichnung „Osteopath/Osteopathin“ zu schützen und die Patientensicherheit zu gewährleisten.












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