VOD-Nachrichten


17.01.2013

Stellungnahme der OsteopathenVereinigung Schweiz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Osteopath" in der Schweiz


Der noch junge Berufsverband „OsteopathenVereinigung Schweiz“ befürwortet die Reglementierung der Osteopathie in der Schweiz und deren Überprüfung der Fähigkeiten. Jedoch sollte die Zulassung zur Interkantonalen Prüfung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) den Bologna Richtlinien entsprechen und somit auch für in Teilzeit ausgebildete Osteopathen mit dem Titel Master of Science in Osteopathie möglich sein, heißt es in einer Presseerklärung. Die OsteopathenVereinigung Schweiz kritisiert, dass die Berufsbezeichnung „Osteopath/Osteopathin“ nur für in Vollzeit ausgebildete Osteopathen mit GDK-Diplom und nicht für akademisch ausgebildete Osteopathen gelte. Tatsächlich müssten Osteopathen in der Schweiz bereits seit dem 31.12.2009 eine fünfjährige Vollzeitausbildung vorweisen, so die OsteopathieVereinigung Schweiz. Das sei jedoch seit 2008 schwierig, „weil keine Möglichkeit mehr besteht, eine Vollzeitausbildung für Osteopathie zu besuchen“, so der Verband.












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