VOD-Nachrichten


18.01.2013

Markenstreit: Einstweilige Verfügung aus 1. Instanz aufgehoben


Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 17. Januar den Beschluss des Frankfurter Landesgerichts wieder aufgehoben, das im November nach mehrjährigem Streit um die Nutzung der Marke D.O.® eine vom Bundesverband Osteopathie (bvo) e.V. beantragte einstweilige Verfügung ausgesprochen hatte. Hintergrund des Rechtsstreits: Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. moniert, dass der bvo auf seiner Therapeutenliste Osteopathen mit der Kennzeichnung D.O.® auflistet, ohne diese so zu kennzeichnen, dass eine Verwechslungsgefahr mit der vom VOD vergebenen, geschützten Marke D.O.® ausgeschlossen ist. Der VOD mahnte die entsprechenden bvo-Mitglieder aus Gründen der notwendigen Markenpflege ab, woraufhin der bvo vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragte, der am 4. November stattgegeben worden war. Mangels Verfügungsgrund hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun der Berufung stattgegeben. „Das ist ein Etappensieg, nach dem die Ausgangslage wieder komplett offen ist“, meint VOD-Justitiarin Dr. Sylke Wagner. Nun müssten beide Parteien entscheiden, ob der konfrontative Weg weitergegangen oder eine einvernehmliche Lösung angestrebt werde.












Diese Website verwendet Cookies, um Ihren Besuch effizienter zu machen und Ihnen mehr Benutzerfreundlichkeit zu bieten.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie Hier

             
   Suchen     Mitgliederbereich (VOD-Net)   Kontakt \"\"  Therapeutenliste   VOD Mitglied werden   Fortbildungen   Ausbildung    VOD auf Youtube     VOD auf Facebook    VOD auf X (Twitter)    VOD auf Instagram

Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
01.10.2025 03:26:56