VOD-Nachrichten


24.09.2014

VOD: Aussage der Bundesregierung zur gesetzlichen Anerkennung ist zu relativieren - Gesetzliche Regelung für den Beruf des Osteopathen notwendig


Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. setzt sich in zahlreichen Gesprächen mit politischen Vertretern auf Landes- und Bundesebene für den eigenständigen Beruf des Osteopathen ein. Die Aussage einer Pressesprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf der Regierungspressekonferenz am 11. August, der Bund habe keine Absicht, ein Berufsbild zu schaffen, hat zunächst für etwas Unruhe gesorgt. Eine nähere Recherche hat gezeigt, dass diese Aussage von einem Journalisten in Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei NDR-Info forciert worden ist. 

Darüber hinaus besteht Unsicherheit im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundes, da die Zuständigkeit für eine gesetzliche Regelung offensichtlich irrtümlich bei den Ländern gesehen wird, was ebenfalls die Aussage der Bundesregierung erklärt.

Die Aussage der Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit zu der vermeintlichen Kostenexplosion („Osteopathie gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen, sondern zu den sogenannten erweiterten Leistungen, die die Krankenkassen im Wettbewerb um Versicherte anbieten können. Es ist auch eine relativ neue Leistung und deswegen ist es nicht so sehr überraschend, dass die Ausgaben dafür in den letzten Jahren sehr angestiegen sind“), ist positiv zu bewerten.

Sowohl der VOD als auch seine politischen Gesprächspartner in Bund und Ländern sehen weiterhin den Bedarf für den eigenständigen Beruf des Osteopathen und eine gesetzlich geregelte Ausbildung. Die gegenwärtige gesetzliche (Nicht-)Regelung der Osteopathie kommt einer dauerhaften Kompromisslösung auf Kosten der Patientensicherheit und Qualitätsstandards gleich. 












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