VOD-Nachrichten


09.10.2015

Konsensgruppe Osteopathie zum OLG-Urteil


Auch aus Anlass des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 08.09.2015 (Az. I-20 U 236/13) haben sich Vertreter der Konsensgruppe Osteopathie am Mittwoch in Frankfurt getroffen. Dem Zusammenschluss von Osteopathieverbänden und -organisationen gehören Delegierte der Akademie für Osteopathie (AFO), der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO), des Bundesverbandes Osteopathie (BVO), des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin ( DVOM), des Registers der traditionellen Osteopathen in Deutschland (ROD) und des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) an. Die Konsensgruppe ist sich einig, gemeinsam weitere Schritte in Richtung der Anerkennung des Berufs Osteopath zu gehen und sieht das OLG-Urteil als gute Grundlage, um den Regelungsbedarf erneut herauszustellen – allein durch die Heilpraktikererlaubnis bestehe keine ausreichende Gewähr, um Patientensicherheit und Qualitätssicherung für die Osteopathie sicherzustellen.











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