AOK-Nordwest und IKK Südwest: Erstattung von Osteopathiekosten nur noch nach Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte
Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08. September 2015 (AZ I-20 U 236/13) erstattet die AOK Nordwest die Kosten für Osteopathiebehandlungen an Versicherte anteilig nur noch, wenn sie von einem Heilpraktiker oder Arzt ausgeübt wurden, so teilte die Kassen einzelnen Osteopathen per Brief mit. Die AOK Nordwest hat rund 2,8 Millionen Versicherte und umfasst die Bereiche Westfalen, Lippe und Schleswig-Holstein. Erstattet werden 80 Prozent der jährlichen Kosten für maximal 6 Behandlungen (max. 60 Euro pro Sitzung). Auch die IKK Südwest mit mehr als 600 000 Versicherten beschränkt Kostenerstattungen seit kurzem aufgrund des OLG-Urteils nur noch auf Osteopathie-Leistungen durch Ärzte und Heilpraktiker. Versicherte der IKK Südwest können „Leistungen der Alternativmedizin“ im Rahmen eines Gesundheitskontos in Höhe von 150 Euro pro Jahr erstatten lassen.