VOD-Nachrichten


09.01.2016

Krankenkassen nutzen Osteopathie zur Mitgliederwerbung - VOD empfiehlt bei Leistungskürzungen Vergleich und Kassenwechsel


Die große Nachfrage nach Osteopathie und die guten Erfahrungen vieler Patienten haben dazu geführt, dass seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 bundesweit mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen (GKV) ihren Versicherten Kosten für Osteopathie anteilig erstatten. Viele Kassen haben Osteopathie als beliebtes Marketinginstrument zur Gewinnung neuer Mitglieder ausgemacht. Nachdem dies offenbar erfolgreich war, drosseln einige GKV ihr Angebot jetzt spürbar: Zehn Kassen reduzierten zum Jahresbeginn die Erstattungsleistungen für Osteopathiebehandlungen an ihre Versicherten und folgten damit dem Beispiel der TK und anderer Kassen, die schon 2015 weniger Geld als Zuschuss zahlten (www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste). Ihre Konditionen geändert haben aktuell unter anderem die actimonda (von max. 6 Behandlungen á 60 Euro jetzt nur max. 4 Behandlungen á 40 Euro/Jahr), die Hanseatische Krankenkasse (von max. 6 á 40 Euro nur noch 3 á 40 Euro), Heimatkrankenkasse (Halbierung der Leistung von 240 auf 120 Euro pro Jahr) und die BIG direkt gesund (von max. 400 auf max. 160 Euro). Wie berichtet, hatten zudem die AOK Nordwest und die IKK Südwest nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8.9.2015 die Bedingungen zur Leistungserstattung an die Rechtslage angepasst und zahlen anteilig nur noch für Osteopathiebehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker.
 
Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. sieht eine Verunsicherung von Patienten und Osteopathen als Folge der Leistungskürzungen. „Es gibt einen Flickenteppich unterschiedlichster Konditionen. Wir empfehlen Patienten deshalb einen Vergleich und eventuell einen Kassenwechsel, damit sie weiterhin im gewohnten Umfang Zuschüsse zu osteopathischen Behandlungen erhalten“, sagt VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA). Sie verweist darauf, dass Kassen durch Osteopathiebehandlungen Kosten sparen könnten. Eine Reduzierung der Zuschüsse sei daher kontraproduktiv.
Der Verunsicherung der Gesundheitsbranche in Bezug auf Ausbildung und Ausübung der Osteopathie muss begegnet werden: „Krankenkasse, Patienten und Osteopathen brauchen klare Linien. Wir werden die Kräfte bündeln und den Entscheidungsträgern in der Politik weiterhin deutlich machen, dass nur ein Berufsgesetz mit Regelungen für die qualitativ hochwertige Ausbildung und Ausübung der Osteopathie Abhilfe schaffen kann“, so die VOD-Vorsitzende.











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