VOD-Nachrichten


13.12.2022

„Gesetzgeber muss für Unterscheidbarkeit zwischen Qualifizierten und Unqualifizierten sorgen“ – Warnung vor Schmalspurausbildung und fehlendem Verbraucherschutz


Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. schreibt an Verbraucherministerin

Fast 15 Millionen Bundesbürger waren inzwischen in osteopathischer Behandlung, Tendenz weiter steigend. Dennoch sind weder Ausbildung noch Ausübung in Deutschland bisher gesetzlich geregelt. Aus diesem Grund mahnt der Verband der Osteopathen Deutschland erneut eine berufsgesetzliche Regelung an.
„Seit vielen Jahren mahnen wir vorrangig aus Gründen des Patientenschutzes ein Berufsgesetz für Osteopathinnen und Osteopathen an. Neben dem Patientenschutz kommt aber auch dem Verbraucherschutz eine immer wichtigere Rolle zu. Um das zu verdeutlichen, haben wir uns jetzt auch an die zuständige Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke gewandt und zeitgleich ein Informationsschreiben an die Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer geschickt“, teilt die Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. Prof. Marina Fuhrmann mit.

Im Fokus steht dabei, dass es durchaus international anerkannte und von der Weltgesundheitsorganisation WHO in Richtlinien festgehaltene Ausbildungsstandards gibt, die allerdings in Deutschland bislang noch keine gesetzliche Gültigkeit erlangt haben.
Im Ergebnis sind derzeit sowohl Patientinnen und Patienten als auch Menschen, die sich für eine Osteopathie-Ausbildung oder ein -Studium interessieren, in einer mitunter schwierigen Situation: Aufgrund der bislang fehlenden gesetzlichen Grundlage gibt es regelrechte „Schmalspuranbieter“ ebenso wie sehr gute, hochqualifizierte Anbieter auf dem Markt. Aufgrund der Vielzahl, der Unterschiedlichkeit und teils sehr offensiver Werbung sind diese für Laien kaum unterscheidbar. Undurchsichtig ist es dabei nicht mehr nur für Patienten oder potenzielle Studierende; auch „Gesundheitsprofis“ wie Krankenkassenmitarbeiter und ärztliche Kollegen wissen manchmal nicht, über welche Qualifikation ein fraglicher Anbieter verfügt.

„Möglicherweise wird für eine Mogelpackung bezahlt, weil der Behandler gar nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Und unter Umständen ist sogar der Behandler ,Opfer‘ der löchrigen Gesetzeslage geworden und hat für viel Geld eine fragwürdige Aus- oder Weiterbildung absolviert, die weit entfernt ist von seriösen Standards“, verdeutlicht Prof. Marina Fuhrmann.

Patienten könnten sich derzeit zwar beispielsweise auf www.osteopathie.de über qualifizierte Osteopathinnen und Osteopathen in ihrer Nähe informieren, die allesamt über eine abgeschlossene mindestens 4- bis 5-jährige Osteopathieausbildung/-studium verfügen – das Minimum für eine qualifizierte Ausbildung – und einer regelmäßigen Fortbildungspflicht unterliegen. Doch die Verbandsmitgliedschaft und damit verbundene Qualitätskontrolle seien freiwillig.

„Neben erfreulicherweise vielen zufriedenen Patienten erreichen uns auch immer wieder Beschwerden von jenen, die offenbar an unqualifizierte Behandler geraten sind. Deshalb appellieren wir erneut an die Politik, hier umgehend berufsgesetzlich klare Vorgaben zu machen und für Transparenz zu sorgen, gleichzeitig informieren wir aber auch Verbraucherschützer darüber, welche Mindeststandards ein Osteopathiestudium erfüllen muss“, so der VOD e.V.











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