VOD-Nachrichten


18.07.2024

Fortbildungen sind Qualitätssicherung: Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsleistungen beibehalten


Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. hat sich bezüglich des Gesetzentwurfes zum sogenannten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit einer Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt. Der Referentenentwurf sieht unter anderem die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vor.

„Der Wegfall käme einer Verteuerung wichtiger fachlicher Fortbildungsangebote um 19 Prozent gleich“, macht VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann deutlich. Die Fortbildungen seien in der Osteopathie, aber auch in vielen anderen medizinischen Berufen ein zentrales Element zur fachlichen Weiterbildung und damit zur nachhaltigen Sicherung einer hohen Behandlungsqualität.

„Für viele Praxisinhaber und Freiberufler waren die letzten Jahre vor allem in betriebswirtschaftlicher Sicht ohnehin schon eine Herausforderung. Im Mittelpunkt stand und steht dabei immer, dass wir unseren Patienten eine qualifizierte und bezahlbare Behandlung anbieten. Die wenigsten können und wollen dabei steigende Kosten, sei es für den Praxisbetrieb oder Inflation, an ihre Patienten weitergeben“, führt Prof. Marina Fuhrmann aus. Es sei daher völlig kontraproduktiv, medizinischen Fachkräften durch eine neue Steuer zusätzliche Belastungen aufzubürden.

Sollte die Umsatzsteuer für Fortbildungen kommen, werde dies nach Ansicht des VOD vor allem zwei Effekte haben: Viele Therapeuten müssten an Fortbildungen sparen. Dies würde im Ergebnis die Qualifikation und damit die Behandlungsqualität und Patientensicherheit verschlechtern, aber auch dazu führen, dass die von der Politik erhofften Mehreinnahmen ausblieben. Gleichzeitig müssten diejenigen, die sich die Fortbildungen noch leisten könnten und wollten, die Mehrkosten an ihre Patienten weitergeben – Behandlungen würden somit deutlich teurer.

„Schlechter und teurer – das kann weder finanz- noch gesundheitspolitisch das Ziel der Bundesregierung sein“, verdeutlicht Prof. Marina Fuhrmann. Der VOD appelliere daher an die Bundesregierung, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch künftig beizubehalten. „Fortbildungen sind eine wichtige Säule der Qualitätssicherung. Eine Verteuerung um fast 20 Prozent wäre daher vor allem aus Gründen der Patientensicherheit völlig kontraproduktiv“, unterstreicht die VOD-Vorsitzende abschließend.











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