Zum Januar 2025 erhöhen 59 gesetzliche Krankenkassen laut Stiftung Warentest ihre Zusatzbeiträge. Diese kommen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinzu und dienen zur Deckung des Finanzbedarfs. Für Versicherte bedeutet das: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende des Monats gilt – unabhängig von der bisherigen Mitgliedsdauer.
Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. empfiehlt, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Leistungen der Krankenkassen kritisch zu vergleichen. Neben den Kosten sollten auch Servicequalität und zusätzliche Leistungen wie die Erstattung osteopathischer Behandlungen in den Fokus rücken.
„Es lohnt sich der Blick auf die Leistungen der Krankenkasse, insbesondere ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen beispielsweise osteopathische Behandlungen übernommen werden“, so Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des VOD.
Eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, die Osteopathie-Erstattungen anbieten, finden Sie auf der Website des VOD unter: www.osteopathie.de/krankenkassenliste.